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Arno Herbert - Gründer unseres traditionsreichen Familienunternehmens
Arno Herbert

Der Gründer unseres traditionsreichen Familienunternehmens ist Arno Herbert – der Vater des Orgonstrahlers. Feinstoffliche Schwingungen, Orgonenergie und viele weitere alternative Methoden wurden von Arno Herbert bereits in den 60er Jahren erprobt und angewendet.

Hierbei ließ er sich nie von Meinungen darüber beeinflussen, was angeblich möglich oder nicht möglich sei – sondern vertraute stets seinen eigenen Wahrnehmungen. Im Laufe der Zeit sammelte er im In- und Ausland umfangreiche Erfahrungen, die in die Entwicklung und den Bau eigener Geräte einflossen. Zunächst verwendete er diese Geräte zu privaten Test- und Experimentierzwecken.

 

Schnell sprach es sich herum

 

Als er 1974 in Norwegen wohnte, sprachen sich seine Versuche bald herum und es kam zu einem einschneidenden Erlebnis.

 

Arno Herbert schildert dies folgendermaßen:„Es dauerte nicht lange bis bekannt wurde, daß ich solch ein Gerät besaß und somit kamen auch die ersten Anfragen, ob man nicht bei diesen und jenen Beschwerden oder Krankheiten helfen könnte. Ich versuchte es und hatte auch erstaunlich oft Erfolge zu verzeichnen, so daß von einem Zufall gar keine Rede mehr sein konnte.

 

Es dauerte wiederum nicht lange, bis mein Name eine Art Geheimtip wurde. Immer mehr Patienten suchten mich auf mit der Bitte, auch ihnen zu helfen. Ich entdeckte bei meiner Arbeit auch neue Möglichkeiten, um die Energieübertragung noch effektiver zu machen. Dazu gehörte auch, daß ich dazu überging, Heilinformationen in Wasser zu speichern, welche anschließend gesendet oder den Patienten zum Einnehmen mitgegeben wurden.

 

Mit der Zeit kamen auch einige Patienten, die von den Ärzten austherapiert waren, und für die es von Seiten der Schulmedizin keine Hoffnung mehr gab. Von Gesetzes wegen hätte man diese Personen abweisen müssen, denn in Norwegen ist es Nichtärzten verboten, solche Personen in Kur oder Behandlung zu nehmen. Dies ist auch dann der Fall, wenn von Seiten der Schulmedizin keine Heilungsaussichten mehr bestehen.

 

Ich wagte es trotzdem und hatte auch hier Erfolge zu verzeichnen. Somit kam es, wie es immer kommt: ich wurde wegen unerlaubter Behandlung von Krebspatienten angezeigt.

 

 

Der Gerichtsentschluß

 

Ich wollte es genau wissen und ließ es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen. Denn wie ist es möglich, daß eine Methode, die es angeblich gar nicht geben kann, plötzlich zu einer Behandlung wird und somit zu einer Straftat?

 

Das Gericht kam zu folgendem Entschluß: die Übertragung von bioenergetischer Information und Energie sei ohne Zweifel eine Art von Behandlung und daher nur von Ärzten durchzuführen. Da dies bei mir nicht der Fall war, sei es eine strafbare Handlung und diese müsse bestraft werden, wobei es gar keine Rolle spiele, ob der Patient gesund wurde oder nicht. Dabei diente die massive Zahl der aufgetretenen Zeugen, die alle von den Ärzten die Unheilbarkeit ihrer Krankheit bestätigt bekommen hatten und trotzdem wieder gesund wurden, als BEWEIS für die Straftat.

 

 

Die Rückkehr

 

1982 siedelte ich wieder nach Deutschland um und ließ mich in der Nähe von Ansbach nieder. Eigentlich hatte ich keine große Lust mehr, meine Freizeit zu "opfern", um Kranken zu helfen und dafür vielleicht wieder als „Dankeschön“ vor Gericht zu landen.

 

Als mir aber ein Arbeitskollege erzählte, daß sein 16 Monate alter Sohn an einer Blutkrankheit erkrankt sei, konnte ich es vor meinem Gewissen einfach nicht verantworten zu schweigen. Ich bot ihm meine Hilfe an – und ich hatte Erfolg. Somit begann alles wieder von neuem."

 

In der Folgezeit entwickelte Arno Herbert seine Geräte weiter. Bis zum heutigen Tage scheinen die Erfolge der Orgonanwender jedoch vielen ein „Dorn im Auge“ zu sein. Anfang der 90er Jahre wurde es Arno Herbert von einem „Abmahnverein“ untersagt, schriftliche Informationen über eine Reihe von Anwendungsergebnissen seines Orgonstrahlers herauszugeben.

 

Im Jahr 1997 gab es sogar ein Gutachten, das die Wirkungslosigkeit des Orgonstrahlers nach schulwissenschaftlichen Kriterien feststellte. Das in diesem Zusammenhang verhängte Verkaufsverbot wurde letztlich wieder aufgehoben. Hierzu hat auch der sehr starke Zusammenhalt der Orgonanwender maßgeblich beigetragen. Seit dieser Zeit ist aber das „Große Handbuch zum MEDEA 7 Orgonstrahler und Schwingungspotenzierer“ in Deutschland verboten.

 

 

Im Sinne von Arno Herbert

 

Durch diese Angriffe ist zwar vieles schwieriger geworden, aber die große Zahl zufriedener Anwender fördert jeden Tag unseren Mut und die Gewißheit, auf dem richtigen Weg zu sein.

 

Hierzu hat auch die Nominierung von Silvia Breves – der Tochter von Arno Herbert – zum Alternativen Medizinpreis beigetragen. Dieser Nominierung durch den größten Verband alternativer Ärzte Indiens liegt ihre langjährige Tätigkeit im Bereich von Orgon und feinstofflichen Schwingungen zugrunde.

 

Unterstützt durch die vielen erfolgreichen Anwender unserer Produkte werden wir uns auch in Zukunft im Sinne von Arno Herbert durch eigene Wahrnehmungen und Erfahrungen leiten lassen.

 

Edith Herbert, Silvia Breves, Achim Breves und das ganze MEDEA 7 Team

 

 

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